Ökokontomaßnahmen
2019 erschien eine neue Kompensationsverordnung (KV), die im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin einige Biotope besser und fairer bewertet. Die LPV bietet ihren Mitgliedskommunen an, bereits bestehende Ökokontomaßnahmen mit der neuen KV zu bewerten. In diesem Zuge kann, wenn gewünscht, die Maßnahme auf einen Optimierungsbedarf überprüft werden. Zusammen mit der Gemeinde und den Bewirtschaftern kann eine nötige Optimierung dann geplant und durchgeführt werden.